
22.11.2009 VerkehrsRundschau
Köln. Erneut verlängert der Bund das Anfang des Jahres erstmals aufgelegte Förderprogramm im Zuge der LKW-Maut-Harmonisierung. Wie das Bundesamt für Güterverkehr (BAG) mitteile, können bereits für 2009 bewilligte Maßnahmen im Rahmen des Förderprogramms „Aus- und Weiterbildung“ bis Ende März 2010 durchgeführt werden. Der Grund: Nach den Feststellungen der Bewilligungsbehörde reichen die Schulungskapazitäten im Bereich der geförderten Weiterbildungsmaßnahmen nicht aus, um alle bewilligten Maßnahmen bis zum 31. Dezember 2009 auch tatsächlich durchführen zu können.
Deshalb wird bei den bereits erlassenen Zuwendungsbescheiden für das Förderprogramm der Bewilligungszeitraum von Amts wegen in Form einer sogenannten Allgemeinverfügung einheitlich bis zum 31. März 2010 verlängert. Voraussetzung ist jedoch, dass mit der konkreten Fördermaßnahme noch im Jahr 2009 begonnen wird. Maßgeblich für den Beginn der Maßnahme ist der Vertragsabschluss mit einem Weiterbildungsträger.
Eine gesonderte Antragstellung bei der Bewilligungsbehörde ist nach BAG-Angaben nicht erforderlich. Bei Zuwendungsbescheiden, die ab dem 27. Oktober 2009 erlassen wurden, ist diese Änderung des Bewilligungszeitraums bereits berücksichtigt.
Diese Regelung gilt nicht für Zuwendungsbescheide im Bereich des Förderprogramms De-minimis. Hier kann im Einzelfall der festgelegte Bewilligungszeitraum auf Antrag durch die Bewilligungsbehörde verlängert werden, wenn die betreffende Fördermaßnahme aus objektiven vom Antragsteller nachweislich nicht zu vertretenden Gründen tatsächlich bis zum 31. Dezember 2009 nicht abgeschlossen werden kann, hieß es beim BAG. (sb)
Quelle: verkehrsrundschau.de