
Gefördert werden die allgemeinen und spezifischen Aus-, Weiterbildungs- und Qualifizierungsmaßnahmen der Mitarbeiter in Unternehmen des Güterkraftverkehrs mit schweren Nutzfahrzeugen.
Im Rahmen dieses Förderprogramms „Aus- und Weiterbildung“ können die Unternehmen für die Weiterbildung nach dem Berufskraftfahrer-Qualifikationsgesetz Zuschüsse beantragen. Für KMU (kleine und mittlere Unternehmen bis zu 250 MA, Umsatz von max. 50 Mio. € oder 43 Mio. € Bilanzsumme) beträgt die Förderung 70 % der Kosten.
Das Unternehmen erhält Zuschüsse für seine Aufwendungen. Der einzelne Fahrer kann als Einzelperson aus diesem Programm keine Mittel beantragen.
Gefördert werden u.a. die Kosten für die Weiterbildungsmaßnahmen, Reise- und Aufenthaltskosten der Teilnehmer, Personalkosten der Teilnehmer, Beratungskosten.
Es handelt sich um ein Programm, bei dem jährlich Fördermittel beantragt werden können. Die Frist für die Einreichung der Anträge beginnt am 01.11. und endet am 15. Februar 2010. Verspätete Anträge werden nicht berücksichtigt. Die Mittel werden nach Antragseingang zugewiesen. Anträge sollten daher so schnell wie möglich eingereicht werden.
Mit den Maßnahmen darf erst nach Stellung des Antrages und erst im Bewilligungszeitraum begonnen werden.
Der Förderhöchstbetrag beträgt 2 Mio. € für ein Unternehmen.
Neben den Weiterbildungsmaßnahmen im Rahmen des Berufskraftfahrer-Qualifikationsgesetzes sind weitere Maßnahmen förderfähig.